Kadettenhütte - Merkblatt an die Hüttenbenützer

Die Hütte wird nur zur Verfügung gestellt, wenn ein Erwachsener Leiter während der gesamten Dauer des Aufenthaltes anwesend ist. Der Leiter haftet persönlich für seine Gesellschaft und ist gegenüber der KOS/Altkadetten für die Einhaltung der Hüttenordnung verantwortlich.

Zuwiderhandlungen gegen die Hüttenordnung werden mit Hüttenverbot bestraft.

Die Anordnungen des Hüttenwartes sind strikte zu befolgen.

Toleranz und Rücksichtnahme gegenüber anderen Anwesenden sind selbstverständlich.

Auf die vorhandenen Einrichtungen ist Rücksicht zu nehmen.
Besondere Sorgfalt ist im Umgang mit Feuer zu beachten.
Rauchen im Schlafraum ist strengstens verboten !!
Mir dem Wasservorrat und dem Solarlicht ist möglichst sparsam umzugehen.

Die Hütte muss vom verantwortlichen Leiter übernommen und einem Mitglied der Hüttenkommission wieder abgegeben werden.
Der Leiter rechnet mit dem Hüttenwart am Ende des Aufenthalts gemäss den gültigen Tarifen ab.

Die Hüttenkommission


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